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Sozialrechtsbezogene Beratung
Die Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten ist kein neues Phänomen, sondern existiert solange wie es das Sozialrecht gibt. Mit der Novellierung des
Rechtsberatungsrechts im Jahre 2008 ist sie erstmals auf eine rechtlich sichere
Grundlage gestellt worden. Zugleich hat der Gesetzgeber mit der Reformierung
anerkannt, dass die Beratung für das Funktionieren des Sozialsystems unverzichtbar ist. Diese These wird auch durch die Rechtsprechung gestärkt.1 Umso
verwunderlicher ist, dass es keine flächendeckenden statistischen Daten über
das Beratungsaufkommen, den Beratungsumfang und die Inhalte (vgl. Barabas
2003, S. 23) sowie die beratenden Akteur:innen gib
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