In Kinderschutzfällen ist es Aufgabe der Jugendämter und Familiengerichte, im Raum stehende Kindeswohlgefährdungen einzuschätzen und gegebenenfalls durch geeignete Hilfen und Maßnahmen abzuwenden. Diese Einschätzungen und Entscheidungen können den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern stark beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es, dass die an familiengerichtlichen Kinderschutzv…