"Der Reichshofrat übte gemeinsam mit dem Reichskammergericht im Namen des Kaisers die Höchstgerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich aus. Er fungierte darüber hinaus als oberster Lehnshof, als Beratungsgremium des Reichsoberhaupts und als Administrationsorgan der kaiserlichen Reservatrechte in Standeserhebungs- und Privilegienangelegenheiten. Das archivalische Erbe des Reichshofrats w…